IAB bis zu 50 % Sonder-AfA bis zu 40 % PV-Direktinvest

Steuern in Liquidität verwandeln – IAB + Photovoltaik als smarte Cashflow-Strategie.

Wir orchestrieren Ihren Investitionsabzugsbetrag (IAB) mit einem passenden PV-Investment. Ergebnis: jetzt Steuerlast senken, in den nächsten 3 Jahren investieren – sauber strukturiert, compliant und KPI-getrieben.

* Sonder-AfA i. d. R. für ab 01.01.2024 angeschaffte bewegliche WG bis zu 40 % möglich (Größenmerkmale beachten).

Beispiel-Investment

400.000 €
IAB (50 % von 400.000 €) 200.000 €
Steuerersparnis im IAB-Jahr (42 %) + 84.000 €

Investitionsjahr (vereinfacht)
Hinzurechnung IAB – 200.000 €
Sonder-AfA (40 % von 400.000 €) + 160.000 €
Lineare AfA (200.000 / 20 J.) + 10.000 €
Nettowirkung Investitionsjahr – 30.000 €
Steuereffekt (42 %) – 12.600 €

Kumuliert nach 2 Jahren ≈ + 71.400 €

Annahmen: IAB 50 %, Sonder-AfA 40 %, ND 20 J., Steuersatz 42 %. Reale Effekte abhängig von Ihrer Situation.

Warum IAB × PV? — Drei Business-Hebel

Mit der richtigen Struktur sichern Sie sich steuerliche Effekte, stabile Renditen und ESG-Impact – ohne Bauchgefühl, mit belastbaren Zahlen.

Liquiditäts-Booster

Bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten vorweg abziehen, Steuerlast senken und Cash für Wachstum freisetzen.

Rendite + Stabilität

Langfristige, planbare Cashflows aus PV-Erträgen – ideal in Kombination mit Sonder-AfA bis zu 40 % nach Anschaffung.

Compliance by Design

Struktur, Dokumentation und Fristenmanagement – wir stellen sicher, dass Voraussetzungen, Fristen und Nutzungsquoten greifen.

≤ 200.000 €
Gewinnschwelle für IAB-Bildung im Abzugsjahr
3 Jahre
Frist für Anschaffung/Herstellung nach IAB
≥ 90 %
betriebliche Nutzung („fast ausschließlich“)
200.000 €
Max. IAB-Summe über 4 Jahre je Betrieb
Hinweis: Privater Eigenverbrauch von Strom aus der PV-Anlage ist bei gewerblichem Betrieb keine schädliche Nutzung – er gilt als Sachentnahme. Entscheidend ist die betriebliche Nutzung der Anlage.

Passt IAB × PV zu Ihnen?

Checkliste der Kernvoraussetzungen – wir begleiten Sie mit klaren To-dos und sauberer Dokumentation.

Voraussetzungen in Kürze

  • Geplante Anschaffung/Herstellung eines abnutzbaren beweglichen WG (PV-Anlage als Betriebsvorrichtung).
  • Gewinn ≤ 200.000 € im Jahr der IAB-Bildung (vor IAB/Hinzurechnung).
  • Investition wird innerhalb von 3 Wirtschaftsjahren umgesetzt.
  • „Fast ausschließlich“ betrieblich genutzt (Richtwert ≥ 90 %).
  • Max. 200.000 € IAB-Summe über das Abzugsjahr und die vorherigen drei Jahre.

Ihre Vorteile

  • Sofort-Liquidität durch Steuerentlastung im IAB-Jahr.
  • Sonder-AfA bis zu 40 % + lineare AfA auf die reduzierte Basis.
  • Stromerlöse + Indexierungsmöglichkeiten bei Pacht/Verkauf.
  • ESG-Impact & positives Branding durch erneuerbare Energien.

Nächster Schritt? — Wir machen es einfach.

30 Minuten Sparring: Wir prüfen Ihr Setup, rechnen die Effekte konkret und mappen das passende PV-Projekt. Transparent, verbindlich, effizient.

Kein Steuer- oder Rechtsrat.